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Welcher Prozentsatz der Bevölkerung hat bereits Zusatzrentenansprüche erworben? An erster Stelle stehen alle Personen, die bereits Zusatzrentenansprüche erworben haben (sowohl aktive als auch ruhende Mitglieder), und sie werden mit der gesamten Erwerbsbevölkerung verglichen. Dabei handelt es sich um alle Personen zwischen 16 und 65 Jahren, die in Belgien wohnen und arbeiten oder Arbeit suchen. Anschließend wird der Prozentsatz der Personen berechnet, die aktiv einem Zusatzrentenplan angeschlossen sind. Man konzentriert sich also auf Personen, die sich in ihrer jetzigen Beschäftigung noch ergänzende Rechte aufbauen. Personen, die in einer früheren Beschäftigung Ansprüche erworben haben, dies aber derzeit nicht mehr tun (Schlafende), werden daher nicht berücksichtigt. Die identifizierte Gruppe wird erneut mit der Erwerbsbevölkerung verglichen. Schließlich konzentriert man sich auf die Arbeitnehmer und Selbstständigen, die tatsächlich arbeiten, da die Zusatzrenten an die Beschäftigung gekoppelt sind und nur diejenigen, die arbeiten, eine solche aufbauen können. Arbeitsuchende und statutarische Beamte werden nicht mehr berücksichtigt, da sie kein zusätzliches Ruhegehalt aufbauen können. Bei Selbstständigen werden sowohl Selbstständige mit Haupterwerbstätigkeit als auch Selbstständige mit Nebenerwerbstätigkeit berücksichtigt, sofern sie Sozialversicherungsbeiträge wie Selbstständige mit Haupterwerbstätigkeit entrichten. Beide Gruppen von Selbstständigen können eine zusätzliche Rente für Selbstständige bilden.
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