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In dieser Tabelle sind die Registrierungs- und Nachlassbeschränkungen aufgeführt. Zwang ist die erste Betreibungshandlung, die der Empfänger vornimmt, um die Zahlung von Steuern und Bußgeldern oder anderen nichtsteuerlichen Forderungen zu erwirken. Sie muss vom Direktor des Zentrums genehmigt werden, damit ein Gerichtsvollzieher sie dem Schuldner mit einem Zahlungsbefehl zustellen kann.
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