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Diese Karte gibt einen Überblick über die etablierten Schutzzonen rund um die Grundwassergewinnung in der flämischen Region. Eine Schutzzone ist das gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Dekrets vom 24. Januar 1984 über Maßnahmen zur Grundwasserbewirtschaftung zum Schutz des Grundwassers in einem Einzugsgebiet vor Verschmutzung festgelegte geografische Gebiet. Das Verfahren zur Durchführung der Abgrenzung ist im Dekret der Flämischen Regierung vom 27. März 1985 über Verordnungen und Genehmigungen für die Nutzung des Grundwassers und die Abgrenzung von Wassereinzugsgebieten und Schutzzonen festgelegt.
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