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Begriffsbestimmung: Die Opfer von Einbruch oder Körperverletzung entsprechen dem Anteil der Befragten an der Europäischen Sozialerhebung (ESS), die die folgende Frage mit „Ja“ beantwortet haben: „Waren Sie oder ein Mitglied Ihres Haushalts in den letzten fünf Jahren Opfer eines Einbruchs oder Übergriffs?“ Diese Frage wurde in jeder der zehn alle zwei Jahre durchgeführten ESS-Umfragen gestellt. Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurde die Umfrage für 2020 auf 2021 verschoben. Der FPB berechnet den Indikator anhand der ESS-Daten. Da diese Daten auf Umfragen beruhen, muss eine Unsicherheitsmarge berücksichtigt werden. Die Konfidenzintervalle für diese Daten sind auf Anfrage erhältlich.
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