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Als 'Unfälle' gelten Verkehrsunfälle, an denen mindestens ein Fahrzeug beteiligt ist und die Personenschäden verursachen und sich auf öffentlichen Straßen ereignet haben. Anmerkungen: (1) Unfälle werden nach der schwerwiegendsten Konsequenz klassifiziert. (2) Ein Unfall zwischen mehr als zwei Fahrzeugen gilt als ein einziger Unfall. (3) Unfälle werden in dem Unternehmen erfasst, in dem sie sich ereignet haben. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite "[\2](\1)" der StatBel-Website.
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