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In Wallonien sind in den Sektorplänen die Nutzungen, für die der Boden reserviert werden muss, gesetzlich festgelegt. Das wallonische Gebiet ist somit vollständig in Gebiete mit Lebensraum, wirtschaftlichen Tätigkeiten, öffentlichen Dienstleistungen und Gemeinschaftseinrichtungen, landwirtschaftlichen Gebieten, Waldgebieten usw. unterteilt. Die Tätigkeiten und Siedlungen, die in jedem Gebiet genehmigt werden können, sind in den Artikeln Art. D.II.23 bis 42 des Kodex für territoriale Entwicklung (CoDT) festgelegt. Die Zonen des Sektorplans sind entweder für die Verstädterung oder nicht für die Verstädterung oder für Zonen der konzertierten kommunalen Raumordnung (ZACC) bestimmt, die für die Verstädterung genutzt werden können oder nicht (Artikel D.II.23 des CoDT). Die verschiedenen Indikatoren beziehen sich nur auf Siedlungsgebiete und ZACC.
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