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Selbständige und mitarbeitende Personen umfassen alle Personen, die mindestens 15 Jahre alt sind und am 31. Dezember 2010 dem INASTI unterliegen. Ein Selbstständiger ist eine natürliche Person, die eine berufliche Tätigkeit ausübt, aufgrund deren sie nicht in einem Arbeitsvertrag oder einer Satzung gebunden ist. Der mitarbeitende Arbeitnehmer (einschließlich mitarbeitender Ehepartner) ist eine natürliche Person, die einen Selbstständigen bei der Ausübung seiner Tätigkeit unterstützt oder ersetzt, ohne durch einen Arbeitsvertrag gebunden zu sein. Die Daten des Census 2011 sind die aktuellsten Daten, die uns auf subkommunaler Ebene zur Verfügung stehen. Die Grundgesamtheit des Census ist nicht genau so definiert wie die Grundgesamtheit der anderen Arbeitsmarktindikatoren. Dies kann sich auf die Ergebnisse auswirken, auch wenn die Größenordnungen gleich bleiben. Siehe auch: Weitere Indikatoren zur Selbständigkeit sind unter dem Thema 'Wirtschaftliche Tätigkeit' verfügbar und konzentrieren sich eher auf die Wirtschaftszweige. Einige Indikatoren der Thematik sind auch nach statistischen Sektoren auf der Website des "[\2](\1)" verfügbar.
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