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Der Indikator zählt zum 1. Januar 2011 und zum 1. Januar 2021 die klassischen Wohnungen nach dem Baujahr des Gebäudes. Mehrfamilienhäuser (z.B. ein Altenheim) und nichtklassische Wohnungen (z.B. eine Mühle) werden nicht in den Indikator einbezogen. Leerstehende Wohnungen (Bauwohnungen, Zweitwohnsitze usw.) werden hingegen berücksichtigt. Die Definition von Wohnen im Zensus ist auch breiter als im Kataster, da einige im Kataster nicht anerkannte Wohnungen im Zensus als solche identifiziert wurden, oft in Situationen, in denen angenommen wurde, dass ein Einfamilienhaus (so im Kataster erfasst) tatsächlich in Wohnungen unterteilt war. Es sei darauf hingewiesen, dass die wenigen Wohnungen mit unbestimmtem Gebäudealter zwar im Nenner, aber nicht im Zähler aufgeführt sind. Einige Indikatoren der Thematik sind auch nach statistischen Sektoren auf der Website des "[\2](\1)" verfügbar. Für 2021 liegen noch keine subkommunalen Daten vor. Anmerkung: Die Census-Indikatoren für den Wohnungsbau basieren auf dem Abgleich mehrerer Datenbanken (nationales Register, frühere Volkszählung durch Erhebung der Gesamtbevölkerung im Jahr 2001, Kataster usw.).
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