Lohnerhebung

Statbel

Das geschlechtsspezifische Lohngefälle ist der Unterschied zwischen dem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von weiblichen und männlichen Arbeitnehmern und wird als Prozentsatz des durchschnittlichen Lohns von männlichen Arbeitnehmern ausgedrückt. Das wird in folgender Formel ausgedrückt: Geschlechtsspezifisches Lohngefälle = (Stundenlohn Männer – Stundenlohn Frauen) / Stundenlohn Männer Die statistische Grundgesamtheit besteht aus allen Lohnempfängern, die in Unternehmen arbeiten: mit mindestens 10 Mitarbeitern; deren Hauptwirtschaftstätigkeit in den Anwendungsbereich der Abschnitte B-S (-O) der NACE Rev.2 fällt. Es gibt keine Einschränkungen nach Alter oder Arbeitszeit. Das geschlechtsspezifische Lohngefälle umfasst also sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitbeschäftigte. Das geschlechtsspezifische Lohngefälle beinhaltet sowohl bezahlte Überstunden als auch die Prämien, die jede Lohnperiode gezahlt werden. Beispiele dafür sind Prämien für Nacht- oder Wochenendarbeit. Prämien, die nur ausnahmsweise gezahlt werden, wie z.B. dreizehnter Monat oder doppeltes Urlaubsgeld, sind nicht im verwendeten Konzept einbegriffen. Das geschlechtsspezifische Lohngefälle wird alle vier Jahre anhand der Lohnerhebung berechnet. Dies ist der Fall für die Berichtsjahre 2010, 2014, 2018 und 2022. Für die dazwischen liegenden Jahre schätzt Statbel das Lohngefälle auf der Grundlage der LASS-Daten. Zu diesem Zweck werden die Zahlen der letzten Lohnerhebung auf der Grundlage einer aus den LASS-Datensätzen abgeleiteten Entwicklung aktualisiert. Die Zahlen für 2023 wurden auf diese Weise geschätzt. Schließlich werden die nationalen Schätzungen alle vier Jahre von Eurostat überarbeitet, und zwar nach der Veröffentlichung einer neuen Lohnerhebung. Daher wurden die Zahlen für die Jahre 2007-2009, 2011-2013, 2015-2017 und 2019-2021 von Eurostat berechnet.

Kategorie

  • Bildung
  • Wirtschaft und Finanzen
  • Bevölkerung

Format

XLSX

Geografische Abdeckung

Belgien

Identifikator

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