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Die “belgische Bewertungskarte für Luftfahrthindernisse“ zeigt an, ob eine Stellungnahme für eine Konstruktion oder einen Bau eingeholt werden muss, der aufgrund ihrer/seiner Höhe Auswirkungen auf die Luftfahrt haben kann: Falls die geplante Konstruktion oder der geplante Bau die auf der Karte angegebene Höhe übersteigt, muss die Generaldirektion Luftverkehr des Föderalen Öffentlichen Dienstes Mobilität und Transportwesen zurate gezogen werden, gemäß dem Verfahren auf https://mobilit.belgium.be/fr/aviation/securite/obstacles-et-balisage. Die auf der Karte angegebene Höhe wird von den für die Zivilluftfahrt und die Verteidigung zuständigen Föderalministern festgelegt. Diese Höhe ist festgelegt, um die zivilen und militärischen Flugplätze, die Sichtstrecken für die Luftfahrt, die militärischen Flugzonen und die zivilen und militärischen Flugfunk-, Navigations- und Überwachungsanlagen (CNS) zu schützen. Die Verwendung dieser Karte ermöglicht auf diese Weise die Anwendung der folgenden Verordnung: Verordnung (EG) Nr. 1108/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 in Bezug auf Flugplätze, Flugverkehrsmanagement und Flugsicherungsdienste sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2006/23/EG. In der Flämische Region ermöglicht diese Karte die Anwendung von Artikel 35 § 16 des “Besluit van de Vlaamse Regering van 27 november 2015 tot uitvoering van het decreet van 25 april 2014 betreffende de omgevingsvergunning”. Dieselben auf die flämische Region beschränkten Daten können auf der Internetseite von Digitaal Vlaanderen eingesehen werden.
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